Die österreichische Bundesregierung

Neben dem Bundespräsidenten ist die Bundesregierung das oberste Organ in Österreich. Sie besteht aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern und übt sämtliche Aufgaben aus, die ihr vom Bundespräsidenten zugewiesen, beziehungsweise die gesetzlich in ihr Aufgabenbereich fallen. Der Bundeskanzler ist dabei der Vorsitzende der Bundesregierung und meist auch der Vorsitzende der stärksten Partei.

Seit dem Jahr 1929 wird die Bundesregierung Österreichs und der dazugehörige vorsitzende Kanzler vom Bundespräsidenten ernannt. Alle anderen Mitglieder der Bundesregierung werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers bestimmt, wobei der Präsident immer ein Verweigerungsrecht besitzt und den Vorschlägen des Kanzlers nicht folgen muss.

Derzeitiger Bundespräsident ist Heinz Fischer, das Amt des Bundeskanzlers kleidet aktuell Werner Faymann, Angehöriger der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.

Die Bundesregierung Österreichs kann als ein Kollegialorgan bezeichnet werden, denn sämtliche Beschlüsse werden gemeinschaftlich getroffen und Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. So gilt der Bundeskanzler der Bundesregierung nicht als Einzelorgan, der sich um wichtige Angelegenheiten kümmert, sondern es herrscht das so genannte Konsensprinzip vor. Der Kanzler und die Bundesminister treffen sich in regelmäßigen Abständen, um über wichtige Themen zu diskutieren und gesetzliche Angelegenheiten zu klären. Häufig wird über das Staatsbudget gesprochen, also Ein- und Ausnahmen des Staates vorausgeplant, und Gesetzesanträge an den Nationalrat geprüft und weitergeleitet.

Seit 2008 heißt die Bundesregierung Österreichs “Bundesregierung Faymann” (nach dem Bundeskanzler Werner Faymann). Michael Spindelegger ist erst seit April 2011 der Vizekanzler, der sich um sämtliche Angelegenheiten des Bundeskanzlers kümmert, wenn dieser einmal verhindert ist. Staatssekretäre dienen in der Bundesregierung als Hilfsorgane und sind nur untergeordnete Regierungsmitglieder.

Der Bundeskanzler der österreichischen Bundesregierung besitzt kein Weisungsrecht gegenüber den Bundesministern, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Er zählt selbst zu den Bundesministern – ist jedoch etwas höher gestellt (“Erster unter Gleichen”) – und hat keine Richtlinienkompetenz. Alle Mitglieder der Bundesregierung sind in Österreich also gleichgestellt. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten jedoch potentielle Bundesminister vorschlagen und sich für ein Misstrauensvotum gegen einen Bundesminister aussprechen.

Alle Bundesminister sind Spezialisten und Leiter eines zugeteilten Ministeriums. Die Bundesregierung Faymann ist eine rot-schwarze Regierung, denn die SPÖ und die ÖVP sind jeweils mit sieben Ministerien vertreten, was
jedoch ständig wechseln kann.