Der österreichische Bundesrat

Der österreichische Bundesrat bildet die zweite Kammer des österreichischen Parlaments und vertritt die Bundesländer bei der Bundesgesetzgebung auf Bundesebene. Vorsitzender des Bundesrates ist der Bundesratspräsident, der von den Mitgliedern des Bundesrates bestimmt wird. Diese Abstimmung verläuft nach dem Prinzip des freien Mandats, das heißt, jedes Mitglied kann frei wählen und es sind keine so genannten Fraktionsblöcke notwendig, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist.

Die Aufgaben und der Einfluss des Bundesrates sind eher gering, da der Nationalrat für die Gesetzgebung verantwortlich ist. Der Bundesrat hat jedoch in einigen Bereichen ein Zustimmungsrecht und kann auch bei Bedarf Vetos einlegen. Bezüglich der Verfassungsgesetze, bei gesetzlichen Bestimmungen, die den Bundesrat selbst betreffen und bei Staatsverträgen hat der Bundesrat ein Mitspracherecht und versucht in Zusammenarbeit mit dem Nationalrat adäquate Entscheidungen zu treffen.

Jedes Bundesland hat eine gewisse Anzahl an Sitzen im österreichischen Bundesrat, die nach einer sorgfältigen Volkszählung vom Bundespräsidenten festgelegt werden. Die Zahl der Sitze variiert zwischen drei und 12. Die Bundesräte werden von den Landtagen gewählt, wobei Mitglieder des Bundesrates nach der Wahl keinesfalls an Weisungen des Landtages gebunden sind, so wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Sie genießen Immunität.

Zurzeit setzt sich der österreichische Bundesrat aus sechs Parteien zusammen, der ÖVP, der SPÖ, der FPÖ, den Grünen, den FPK und FRITZ, die sich insgesamt 62 Sitze teilen. Der Bundesratspräsident stellt alle halbe Jahre die stärkste Partei eines Bundeslandes. Der aktuelle Bundesratspräsident in Österreich ist seit dem Jahr 2000 Gottfried Kneifel.

Der österreichische Bundesrat wird oftmals scharf kritisiert und die Effektivität des Systems bezweifelt. So fragt man sich, ob der Bundesrat überhaupt die Interessen der Länder vertritt, wenn er Entscheidungen des Nationalrates doch gar nicht verhindern, sondern höchstens verzögern, kann. Außerdem herrscht das Interesse der Parteien meist vor denen der Länder, weshalb politische Entscheidungen oftmals nur ungern akzeptiert werden. Das Zweikammersystem Österreichs wird oftmals als “unechtes” System bezeichnet, weil der Nationalrat und der Bundesrat eigentlich sehr unterschiedliche Kompetenzen haben. Während Vertreter des Nationalrats eine hohe Bekanntheit haben, sind Abgeordnete des Bundesrates eher unbekannt und können sich eben nur begrenzt gegen Entscheidungen des Nationalrats aussprechen. Letztlich hat der Nationalrat das letzte Wort und kann sogar das Veto des Bundesrats unbeachtet lassen.